• Betreiber einer Schankwirtschaft, in der man Getränke kaufen und genießen kann • zum Betreiben einer Schankwirtschaft wurde keine Genehmigung erteilt, Speisen zu verabreichen oder Fremde zu beherbergen Quellen: • "Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk" Bd. 2, F. A. Brockhaus, Leipzig 1838, S. 148 |