Dieser offene und etwa 4.000 Meter lange, teils eingerohrte Graben beginnt an den Hasselgraben der Wittenhofer Grenze, führt südöstlich der Abdeckerei in die Stadtrandsiedlung zum nördlichen Bahnhofsgelände, unter allen Gleisanlagen, nimmt hier die Abwässer der Reichsbahn und auf der Westseite des Bahnhofs solche der Zuckerfabrik. Hinter dem Lockschuppen der Kreisbahn, die hier ebenfalls etliche Ölmengen einlaufen ließ, schneidet der Graben die Gartenstraße und weiter abwärts die Triftstraße, geht dann durch den Schießstand des ehemaligen Exerzierplatzes in Richtung der Winterfeldtstraße, um hier aus, eingerohrt, gesichert in den Uckerstrom zu münden. Er hat im Volksmund den Namen „Stänker“ und diesen mit vollem Recht, denn alle Ab- und Fäkaliengewässer der Grundstücke, die in seiner Nähe sind, wurden in ihn trotz Verbot und ohne Rücksichtnahme auf gesundheitliche Gefahren eingeleitet. Als Aufgabe hat der Graben nach dem städtischen Baugesetz, schon jahrhunderte hindurch die Räumungspflicht inne – und an einen guten Zustand des Grabens abhängig war, und zwar der Hauptverfluter für die an ihm liegenden Ländereien des Baugewerks war. Quellen: • Stadtpläne der Stadt Prenzlau und Umgegend aus mehreren Jahren • "Die Prenzlauer Straßen und ihre Geschichte", Alfred Hinrichs, maschinenschriftliche Aufzeichnungen, 1954 |