Das uckemärkische Quartalgericht wurde im Jahre 1585 in der heutigen Friedrichstraße errichtet. Die Gerichtstage fanden drei Mal jährlich in der Stadt Prenzlau statt. Und zwar um Laetare , Trinitatis und Michaelis. Es war zusammengesetzt aus den zwei Amtshauptleuten der Uckermärkischen Ritterschaft, dem amtierenden Hof- und Landrichter und dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau, einem beigeordneten Hof- und Kammergerichtsrat und einem Kanzleischreiber oder einem gerichtlichen Notar. Den Vorsitz führte der Landvoigt. Lätare: der 4. Fastensonntag Trinitatis: Dreifaltigkeit - 1. Sonntag nach Pfingsten Michaelis: Tag des Erzengel Michael - 29. September ![]() Inschrift: "Irae malorvm svnt MDCCXX lavdes ivstitiae" "Der Zorn des Übels sind 1720 das Lob der Gerechtigkeit." "Der Zorn der Übeltäter ist der Ruhm der Rechtspflege 1720" (nach Dr. E. Schwartz) Erläuterungen: • irae - lateinisch: "der Zorn" • malorvm - lateinisch: "das Übel, welches weiter um sich greift", keine Bezeichnung im Singular als z.B. "Übeltäter" • svnt - lateinisch: "sind", auch "sie sind" (keine Übersetzung im Singular) • lauvdes - lateinisch: "das Lob" (Übersetzung als Ruhm unbekannt) • justitiae - lateinisch: "die Gerechtigkeit" (der Begriff "Rechtspflege" war 1720 noch nicht im deutschen Sprachgebrauch vorhanden) Quellen: • Dr. Ernst Helwing "Die Geschichte des brandenburgischen Staats von der Entstehung desselben bis zum Anfange des dreissigjährigen Krieges", Lemgo, 1834 |